Allgemeine Geschäftsbedingungen

Während der Mietphase (Hinweise)

 

Halten Sie sich an Maximallasten. Vermeiden Sie Bedienungsfehler.

Wenn Sie von einem Diebstahl oder Unfall betroffen sind: Zeigen Sie diesen unverzüglich der Polizei und dem Vermieter an, legen Sie die Maschine still.

Lassen Sie den Motor niemals permanent unter Volllast laufen. Die maximale Leistung wird nicht bei Volllast erreicht. Die Kraftstoffkosten steigen überproportional und der Effekt ist gleich Null.

 

Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Einsatzort bzw. Standort des Mietgegenstandes anzuzeigen.

Der Mieter allein ist verantwortlich für das Ordnungsgemäße sichern und transportieren der ausgeliehenen Geräte / Zubehör.

Er haftet mit vollem Neupreis bei vorsätzlicher und fahrlässiger Zerstörung, Verlust oder Diebstahl der übergebenen Geräte / Zubehör. Ebenso bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von Ihm zu vertretende Umstände.

Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um eine volle Zeiteinheit. Wird ein Mietvertrag geschlossen und der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht weiterhin Mietanspruch für die volle Mietzeit.

Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung des Mietgegenstandes dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob die Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Mieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

 

Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem, gereinigtem und vollgetankten Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.

Kommt der Vermieter mit der Übergabe in Verzug, kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters ist die Entschädigung auf den Betrag des täglichen Mietpreises begrenzt. In allen übrigen Fällen wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle ausgeliehenen Geräte / Zubehör von MV Scherer bleiben über die gesamte Leihdauer im Eigentum des Vermieters.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen.

 

Nutzungsrecht

Es ist untersagt, übernommene Geräte / Zubehör ohne Einwilligung des Vermieters an dritte auszuhändigen oder auszuleihen.

Vergütung

Insofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der fällige Betrag bei Abholung der Geräte / Zubehör zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter, unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters, bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

 

Schäden an Mensch und Sache

Es besteht keinerlei Schadensersatzanspruch, wenn 

  • der Mieter durch jedwede Art der Leihsache Schaden an Dritten verursacht und/oder Dritte Schaden an Mensch oder Sache verursacht.
  • der Mieter Schaden im öffentlichen Anschlussnetz verursacht (Wasser-, Strom-, Gasversorgung, Telefon oder anderen Versorgungsleitungen).
  • der Mietgegenstand aufgrund technischen Defekts – auch für einen längeren Zeitraum – ausfällt und/oder eine Rücklieferung durch den Mieter anfällt.

 

Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich Geräte mit Verbrennungsmotor vollzutanken. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird eine Versäumnisgebühr von 2,50€ pro Liter erhoben.

Ebenso verpflichtet er sich die Geräte / Zubehör im gleichen Zustand wie Übergabe zurückzubringen. Daher wird für das nicht reinigen der Geräte / Zubehör ebenfalls eine Gebühr von 10 Euro fällig.

(Minibagger 30€)

Taucht im Laufe der Leihdauer ein defekt jedweder Art auf, ist der Leihnehmer verpflichtet diesen beim Leihgeber anzuzeigen.

 

Kündigung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß verwendet oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt. Eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung innerhalb von 24 Stunden nicht zahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

 

Maschinen mit Maschinenbruchversicherung (derzeit Minibagger)

250€ Selbstbeteiligung

Versicherungsschutz besteht bei:

  • Kurzschluss, Überspannung
  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions- Material oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft, Überdruck oder Unterdruck
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung, Sturm, Hagel

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